Häufige Fragen zur 24 Stunden Pflege und Betreuung – Antworten aus 25 Jahren Erfahrung

Wie schnell kann die 24 Stunden Pflege und Betreuung beginnen?

Diese Frage hören wir fast täglich. Oft rufen Angehörige in einer Situation an, in der schnelle Hilfe benötigt wird – etwa weil die Entlassung aus dem Krankenhaus unmittelbar bevorsteht, die bisherige Versorgung plötzlich weggefallen ist oder sich der Gesundheitszustand rasant verändert hat.

In dringenden Fällen prüfen wir sofort, welche unserer Kräfte verfügbar ist und wie schnell eine verlässliche Betreuung beginnen kann. Für eine planbare dauerhafte Betreuung empfehlen wir nach Möglichkeit etwa zwei bis drei Wochen Vorlaufzeit. Diese Zeit nutzen wir, um die persönliche Situation kennenzulernen, den Erhebungsbogen auszuwerten und zu prüfen, welche unserer Kräfte für diese Betreuung infrage kommt.

Jede Betreuungssituation ist anders. Deshalb nehmen wir uns in einem ausführlichen Telefonat Zeit für Ihre Fragen und die individuelle Situation Ihrer Angehörigen. Wenn Sie kurzfristig Hilfe benötigen, rufen Sie uns einfach an. Gemeinsam besprechen wir, was in Ihrer Situation möglich ist.

Wohnt die Betreuungskraft im Haus meiner Eltern?

Ja. Die 24 Stunden Pflege und Betreuung findet im Zuhause des Seniors statt. Deshalb lebt die Betreuungskraft während ihres Einsatzes im Haushalt der betreuten Person.

Für viele Angehörige ist dieser Gedanke zunächst ungewohnt. Viele Familien erleben nach den ersten Tagen, dass sich das Zusammenleben ruhiger entwickelt, als sie zunächst befürchtet hatten.

Die Betreuungskraft unterstützt dort, wo Hilfe benötigt wird, respektiert aber gleichzeitig die Gewohnheiten, Wünsche und den persönlichen Freiraum des Seniors. Niemand soll das Gefühl haben, Gast im eigenen Zuhause zu sein oder sein bisheriges Leben aufgeben zu müssen.

Gerade für ältere Menschen ist es oft beruhigend zu wissen, dass ein vertrauter Ansprechpartner im Haus ist, wenn Hilfe benötigt wird. Gleichzeitig bleiben Rückzugsmöglichkeiten, Ruhephasen und persönliche Freiräume selbstverständlich erhalten. Die Betreuung passt sich dem Leben des Seniors an – nicht umgekehrt.

Welche Voraussetzungen sollte das Zimmer der Betreuungskraft erfüllen?

Die Betreuungskraft benötigt während ihres Einsatzes ein eigenes Zimmer als persönlichen Rückzugsort.

Das Zimmer muss weder besonders groß noch luxuriös sein. Wichtig ist, dass die Betreuungskraft die Möglichkeit hat, sich während ihrer Pausen und Ruhezeiten zurückzuziehen und ungestört zu erholen.

Zur üblichen Ausstattung gehören ein Bett mit einer guten Matratze, ein Kleiderschrank, ein Tisch, ein Stuhl, ein Fernseher sowie ein Internetzugang. Da die Betreuungskraft über einen längeren Zeitraum im Haushalt lebt, sollte das Zimmer sauber, freundlich und beheizbar sein. Viele Familien nutzen hierfür ein Gästezimmer oder ein bisher wenig genutztes Zimmer.

Eine gute Unterbringung hilft dabei, dass sich die Betreuungskraft während ihres Einsatzes zurückziehen und erholen kann.

Benötigt die Betreuungskraft ein eigenes Badezimmer?

Nein. Ein eigenes Badezimmer ist in der Regel nicht erforderlich.

In den meisten Haushalten nutzen die Betreuungskraft und der Senior dasselbe Badezimmer. Dies funktioniert erfahrungsgemäß problemlos und ist seit vielen Jahren gelebte Praxis.

Wichtiger als ein eigenes Badezimmer ist ein eigenes Zimmer als persönlicher Rückzugsort. Sollte ein zweites Badezimmer vorhanden sein, wird dies selbstverständlich gerne genutzt. Voraussetzung für eine gute Betreuung ist es jedoch nicht.

Meine Eltern legen großen Wert auf ihre Privatsphäre. Ist das mit einer Betreuung überhaupt möglich?

Ja, selbstverständlich.

Viele Angehörige haben zunächst die Sorge, dass durch den Einzug einer Betreuungskraft die Privatsphäre verloren geht. Diese Befürchtung können wir in den meisten Fällen schnell nehmen.

Eine gute Betreuung bedeutet nicht, dass Betreuungskraft und Senior den gesamten Tag miteinander verbringen. Auch ältere Menschen benötigen Rückzugsmöglichkeiten, Ruhe und Zeit für sich selbst. Das gilt ebenso für die Betreuungskraft.

Viele Senioren lesen gerne, schauen fern, telefonieren mit Freunden oder ruhen sich aus. Die Betreuungskraft respektiert diese Wünsche und steht dann zur Verfügung, wenn Unterstützung gebraucht wird. Die Betreuung soll Sicherheit geben, nicht Freiheit nehmen.

Meine Mutter hat Angst, dass ihr alles abgenommen wird. Ist diese Sorge berechtigt?

Diese Sorge hören wir häufig. Viele ältere Menschen befürchten, dass mit dem Einzug einer Betreuungskraft plötzlich andere Menschen bestimmen, wie sie leben sollen. Genau das möchten wir nicht.

Ihre Mutter oder Ihr Vater lebt weiterhin im eigenen Zuhause – dort, wo die vertrauten Möbel stehen und der gewohnte Alltag stattfindet. Die Betreuungskraft zieht nicht ein, um das Leben zu übernehmen, sondern um dort zu unterstützen, wo Hilfe notwendig ist.

Wenn Ihre Mutter gerne kocht und dies noch möglich ist, darf und soll sie das weiterhin tun. Die Betreuungskraft hilft beim Gemüseschneiden oder trägt schwere Töpfe. Wenn Ihr Vater gerne spazieren geht, begleiten wir ihn dabei.

Unser Ziel ist nicht, Menschen Dinge abzunehmen. Unser Ziel ist es, ihnen dabei zu helfen, möglichst lange das tun zu können, was ihnen Freude bereitet.

Meine Geschwister und ich kümmern uns weiterhin um unsere Mutter und besuchen sie häufig. Ist das für die Betreuungskraft ein Problem?

Nein, ganz im Gegenteil.

Wir freuen uns, wenn Angehörige weiterhin aktiv am Leben ihrer Mutter oder ihres Vaters teilnehmen. Die Betreuungskraft soll die Familie nicht ersetzen, sondern unterstützen.

Viele Familien besuchen ihre Angehörigen regelmäßig, verbringen gemeinsame Wochenenden miteinander oder übernehmen weiterhin einzelne Aufgaben. Für unsere Betreuungskräfte ist das völlig normal. Sie arbeiten nicht gegen die Familie, sondern gemeinsam mit ihr.

Aus unserer Erfahrung entsteht die beste Betreuung dann, wenn Angehörige, Betreuungskraft und wir als Team offen miteinander kommunizieren. Dadurch bleibt mehr Raum für gemeinsame Gespräche und schöne Momente als Familie.

Meine Mutter geht dreimal pro Woche zur Tagespflege. Ist das mit einer Betreuungskraft möglich?

Ja, selbstverständlich.

Viele Senioren besuchen regelmäßig eine Tagespflege oder haben feste Termine außerhalb ihres Zuhauses. Eine Betreuungskraft soll solche bestehenden Strukturen nicht ersetzen, sondern unterstützen.

Wenn Ihre Mutter morgens vorbereitet werden muss, hilft die Betreuungskraft beim Aufstehen, Waschen, Anziehen und Frühstücken. Auch nach der Rückkehr ist sie wieder an ihrer Seite. Viele Senioren profitieren sehr von dieser Kombination aus vertrauter Tagespflege und Sicherheit zu Hause.

Mein Vater schläft morgens gerne länger. Ist das ein Problem?

Nein. Die Betreuungskraft bringt keinen festen Tagesablauf mit, den der Senior übernehmen muss, sondern orientiert sich an seinen Gewohnheiten.

Wenn Ihr Vater gerne länger schläft, spricht grundsätzlich nichts dagegen, diesen Rhythmus beizubehalten. Die Betreuung soll sich harmonisch in das bestehende Leben einfügen – Ziel ist nicht, Menschen zu verändern, sondern sie in ihrem Alltag zu unterstützen.

Dürfen Haustiere bleiben, wenn eine Betreuungskraft einzieht?

Ja, selbstverständlich.

Viele Senioren haben über Jahre mit ihrem Hund, ihrer Katze oder anderen Haustieren zusammengelebt. Diese Tiere sind ein wichtiger Teil des Lebens und schenken Freude und Struktur. Deshalb müssen geliebte Haustiere nicht abgegeben werden.

Unsere Betreuungskräfte unterstützen häufig bei der Versorgung, füttern oder begleiten Spaziergänge. Wichtig ist nur, dass wir vorab wissen, welche Tiere im Haushalt leben, damit wir dies bei der Auswahl der Kräfte berücksichtigen können.

Helfen Ihre Betreuungskräfte auch bei der Körperpflege oder muss zusätzlich ein Pflegedienst kommen?

Die Unterstützung bei der Körperpflege gehört selbstverständlich zu den Aufgaben unserer Betreuungskräfte – vom Waschen und Duschen bis hin zur Inkontinenzversorgung.

Unser Ziel ist es immer, vorhandene Fähigkeiten möglichst lange zu erhalten. Ob zusätzlich ein ambulanter Pflegedienst erforderlich ist, hängt von der individuellen Situation ab. Bei sehr schweren körperlichen Einschränkungen oder bestimmten medizinischen Maßnahmen arbeiten wir oft Hand in Hand mit ambulanten Pflegediensten zusammen. Für uns steht immer die Sicherheit im Vordergrund.

Kochen die Betreuungskräfte auch und gehen sie einkaufen?

Ja, selbstverständlich. Die Haushaltsführung gehört zu den zentralen Aufgaben: einkaufen, kochen, Wäsche waschen und den Haushalt in Ordnung halten.

Dabei achten wir auf die Gewohnheiten, Vorlieben und gesundheitlichen Vorgaben des Seniors. Vertraute Gerichte und gemeinsame Mahlzeiten können dabei genauso wichtig sein wie eine ausgewogene Ernährung.

Organisieren die Betreuungskräfte auch Termine wie Arzt oder Friseur?

Ja. Unsere Betreuungskräfte helfen bei der Terminvereinbarung mit Ärzten, Therapeuten, Friseuren oder Fußpflegern, begleiten dorthin und unterstützen bei vielen organisatorischen Aufgaben des täglichen Lebens.

Achten die Betreuungskräfte auf eine gesunde Ernährung und ausreichend Trinken?

Ja. Gerade im Alter spielen Essen und Trinken eine wichtige Rolle für das Wohlbefinden. Unsere Kräfte achten deshalb darauf, dass regelmäßig Mahlzeiten und Getränke angeboten werden. Dabei berücksichtigen sie die persönlichen Gewohnheiten des Seniors ebenso wie ärztliche Vorgaben, beispielsweise wenn bei bestimmten Erkrankungen besondere Empfehlungen für Ernährung oder Trinkmenge bestehen.

Haben Ihre Betreuungskräfte einen Führerschein und können das Auto nutzen?

Nicht alle Betreuungskräfte besitzen einen Führerschein. Wenn Fahrten im Alltag oder zu Arztterminen notwendig sind, teilen Sie uns dies bitte direkt im ersten Gespräch mit, damit wir das bei der Auswahl berücksichtigen können. Vorher sollte außerdem geprüft werden, ob die bestehende Kfz-Versicherung die Nutzung durch die Betreuungskraft abdeckt und gegebenenfalls angepasst werden muss.

Sind es immer dieselben Betreuungskräfte?

Grundsätzlich ja. Wir arbeiten mit zwei festen Betreuungskräften, die sich im 14-tägigen Rhythmus abwechseln.

Dieses Modell bietet Senioren und Angehörigen ein hohes Maß an Kontinuität. Die Kräfte kennen mit der Zeit viele Gewohnheiten und Besonderheiten des Seniors. Sollte es durch unvorhersehbare Umstände doch einmal zu einem Wechsel kommen, organisieren wir diesen so ruhig wie möglich.

Warum arbeitet die Elkine-Seniorenbetreuung mit deutschen Muttersprachlern und fließend sehr gut deutschsprechenden Kräften?

Weil eine sichere und selbstverständliche Verständigung für das tägliche Zusammenleben wichtig ist. Das gilt für Gespräche mit dem Senior ebenso wie für den Austausch mit Angehörigen, Ärzten oder Pflegediensten. Gerade bei Demenz können vertraute Sprache und sprachliche Feinheiten zusätzliche Sicherheit geben.

Haben Ihre Betreuungskräfte Erfahrung mit Demenz?

Ja. Die Begleitung von Menschen mit Demenz gehört seit vielen Jahren zu unserer Arbeit. Wichtig sind dabei Ruhe, Geduld, vertraute Abläufe und ein respektvoller Umgang mit der Wahrnehmung des betroffenen Menschen. Wir vermeiden unnötige Diskussionen darüber, was „richtig“ oder „falsch“ ist, wenn diese den Menschen nur zusätzlich verunsichern würden.

Wie werden die Betreuungskräfte ausgewählt?

Am Anfang stehen ein ausführliches Telefonat und unser Erhebungsbogen. Danach überlegen wir, welche unserer Kräfte mit ihrer Erfahrung, ihrer Art und ihrer derzeitigen Verfügbarkeit für die Betreuung infrage kommen könnte. Auch die Kraft selbst entscheidet, ob sie den Einsatz übernehmen möchte.

Muss bei der 14-tägigen Ablösung immer ein Angehöriger anwesend sein?

Nein. Die Ablösung erfolgt selbstständig direkt zwischen den beiden Betreuungskräften vor Ort. Dabei findet eine ausführliche Übergabe statt, in der alle wichtigen Details des Alltags besprochen werden. Angehörige müssen hierbei nicht anwesend sein, dürfen es aber natürlich gerne, wenn sie das möchten.

Was passiert, wenn meine Mutter oder mein Vater ins Krankenhaus muss?

Unsere Begleitung endet nicht an der Haustür des Krankenhauses. Während eines stationären Aufenthalts begleitet unsere Kraft den Senior tagsüber ins Krankenhaus, gibt Orientierung, hilft beim Essen und ist als vertraute Person an seiner Seite.

Haben Sie Erfahrung in der Zusammenarbeit mit rechtlichen Betreuern?

Ja. Wir arbeiten seit vielen Jahren mit rechtlichen Betreuern zusammen. Dabei sind klare Absprachen besonders wichtig: Wer erhält welche Informationen, wer trifft welche Entscheidungen und an wen werden Veränderungen weitergegeben?

Was passiert, wenn meine Mutter oder mein Vater stirbt?

Im Sterbefall endet der Betreuungsvertrag einen Tag nach dem Tod des betreuten Menschen. Dieser zusätzliche Tag gibt der Betreuungskraft, die oft über Monate eng mit der Familie gelebt hat, die Möglichkeit, in Ruhe Abschied zu nehmen, sich zu erholen und die Heimreise vorzubereiten. Auf Wunsch der Familie sind auch individuelle Absprachen möglich.

Wie funktioniert das Haushaltsgeld?

Für Ausgaben des täglichen Bedarfs (wie Lebensmittel oder Drogerieartikel) stellen Angehörige ein Haushaltsgeld zur Verfügung. Unsere Betreuungskräfte führen ein übersichtliches Haushaltsbuch und heften alle Belege ab, sodass die Ausgaben für Angehörige oder rechtliche Betreuer nachvollziehbar bleiben.

Welche Kündigungsfristen und Mindestbetreuungszeiten gelten?

Die Mindestbetreuungsdauer sowie die reguläre Kündigungsfrist betragen jeweils acht Tage. Wir bemühen uns stets um flexible und faire Lösungen für alle Beteiligten.

Was ist, wenn der Senior mit einer Betreuungskraft nicht zurechtkommt?

Sollte sich trotz sorgfältiger Auswahl zeigen, dass Senior und Betreuungskraft nicht gut miteinander auskommen, sprechen wir zunächst mit allen Beteiligten und suchen nach einer Lösung.

Haben die Betreuungskräfte während des Einsatzes freie Tage?

Unsere Kräfte wechseln sich in der dauerhaften Betreuung in der Regel alle 14 Tage ab. Auch während eines Einsatzes brauchen sie selbstverständlich ausreichende Pausen, Schlaf und Zeiten für sich. Diese Freiräume richten sich nach dem Tagesablauf und dem tatsächlichen Hilfebedarf des Seniors.

Können wir die Betreuung zunächst für einen begrenzten Zeitraum vereinbaren?

Ja. Wir bieten auch befristete Betreuungen an – beispielsweise während einer Verhinderungspflege, nach einem Krankenhausaufenthalt oder wenn von Anfang an nur für einen begrenzten Zeitraum Unterstützung benötigt wird.

Können meine Eltern bis zum Lebensende in ihrem Zuhause bleiben?

Ja. Genau dafür steht die Elkine-Seniorenbetreuung. Auch wenn der Hilfebedarf zunimmt, eine Demenz fortschreitet oder Bettlägerigkeit entsteht, begleiten wir unsere Senioren in ihrem Zuhause selbstverständlich bis ans Lebensende. Dabei arbeiten wir, wenn erforderlich, mit Angehörigen, Ärzten, ambulanten Pflegediensten und weiteren Beteiligten zusammen.