In den vergangenen fast 25 Jahren meiner Arbeit in der häuslichen 24 Stunden Seniorenbetreuung haben mir unzählige Angehörige und Senioren ihre ganz persönliche Odyssee erzählt.
Viele berichteten von mehreren vergeblichen Anläufen, ständig wechselnden Betreuungskräften, Verständigungsproblemen, kurzfristigen Absagen oder Versprechungen, die sich später als falsch herausstellten. Andere erzählten mir, wie sehr sie die Flut an Angeboten im Internet überfordert hat. Fast jeder Anbieter wirbt mit einer legalen Beschäftigung, hoher Qualität und günstigen Preisen. Für jemanden, der sich zum ersten Mal mit diesem Thema beschäftigt, ist es nahezu unmöglich, den Überblick zu behalten.
Im Laufe der Jahre habe ich immer wieder dieselben Fragen gehört und dieselben Irrtümer erlebt. Viele Angehörige verlassen sich verständlicherweise auf Aussagen, die sie von Anbietern oder Betreuungskräften erhalten. Erst später stellt sich manchmal heraus, dass wichtige rechtliche Voraussetzungen für eine legale Beschäftigung gar nicht erfüllt waren.
Die vielen Gespräche mit Angehörigen und Senioren haben mich dazu bewogen, diese Informationen zusammenzustellen. Sie sollen Ihnen eine erste Orientierung geben und aufzeigen, worauf Sie bei der Auswahl einer 24 Stunden Pflege und Betreuung achten sollten. Je besser Sie informiert sind, desto leichter fällt es Ihnen, Angebote richtig einzuordnen und die für Ihren Angehörigen passende Entscheidung zu treffen.
Hinweis: Die folgenden Informationen dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine Rechtsberatung. Je nach Beschäftigungsmodell und Einzelfall können weitere gesetzliche Regelungen zu beachten sein.
Bevor Sie sich für eine Betreuungskraft entscheiden, sollten Sie zunächst klären, auf welcher rechtlichen Grundlage die Betreuung erfolgen soll. Davon hängen unter anderem die erforderlichen Unterlagen, sozialversicherungsrechtliche Voraussetzungen sowie weitere Rechte und Pflichten ab.
Grundsätzlich kommen bei einer 24 Stunden Pflege und Betreuung folgende Beschäftigungsmodelle in Betracht:
Jede legale Beschäftigung einer 24 Stunden Betreuungskraft sollte sich eindeutig einem dieser Beschäftigungsmodelle zuordnen lassen. Kann Ihnen niemand nachvollziehbar erklären, auf welcher rechtlichen Grundlage die Betreuung erfolgen soll oder werden Ihnen die entsprechenden Nachweise nicht vorgelegt, sollten Sie das Angebot sorgfältig prüfen.
Lassen Sie sich nicht allein von Aussagen wie „Ich bin krankenversichert.“, „Ich habe eine europäische Krankenversicherungskarte.“ oder „Ich habe ein Gewerbe.“ überzeugen. Diese Angaben allein sagen noch nichts darüber aus, ob eine Betreuungskraft in Deutschland auf einer rechtlich zulässigen Grundlage tätig ist.
Gerade in sozialen Netzwerken, Kleinanzeigen oder auf Internetplattformen werden häufig Betreuungskräfte oder sogenannte Vermittler angeboten. Fragen Sie deshalb immer nach:
Seriöse Unternehmen und Betreuungskräfte werden Ihnen diese Fragen nachvollziehbar beantworten und die entsprechenden Nachweise vorlegen.
Die einzelnen Beschäftigungsmodelle sowie die jeweiligen rechtlichen Voraussetzungen werden in den folgenden Abschnitten ausführlicher erläutert.
Viele Angehörige wissen nicht, dass für Betreuungskräfte aus EU-Mitgliedstaaten und Nicht-EU-Staaten unterschiedliche gesetzliche Regelungen gelten.
Während Betreuungskräfte aus EU-Mitgliedstaaten – je nach Beschäftigungsmodell – unter bestimmten Voraussetzungen in Deutschland tätig werden können, gelten für Betreuungskräfte aus Nicht-EU-Staaten zusätzliche aufenthalts- und arbeitsrechtliche Vorschriften.
Gerade hier kommt es häufig zu Missverständnissen.
Immer wieder wird Angehörigen erklärt, eine Betreuungskraft dürfe aus einem Nicht-EU-Staat für bis zu drei Monate als Tourist nach Deutschland einreisen, während dieser Zeit hier arbeiten, anschließend wieder ausreisen und nach einigen Monaten erneut auf diese Weise tätig werden.
Das ist so nicht richtig.
Eine visumfreie Einreise oder ein touristischer Aufenthalt dient grundsätzlich nicht der Arbeitsaufnahme in Deutschland. Wer aus einem Nicht-EU-Staat in Deutschland als Arbeitnehmer tätig werden möchte, benötigt hierfür grundsätzlich ein Arbeitsvisum bzw. einen Aufenthaltstitel mit Arbeitserlaubnis.
Ein solcher Aufenthaltstitel wird in der Regel nicht allgemein für jede beliebige Tätigkeit erteilt, sondern steht im Zusammenhang mit einem konkreten Beschäftigungsverhältnis. Deshalb sollte sich nachvollziehen lassen, für welchen Arbeitgeber die Arbeitsaufnahme in Deutschland erlaubt wurde.
Lassen Sie sich deshalb immer erklären, auf welcher rechtlichen Grundlage die Betreuungskraft in Deutschland tätig wird. Geben Sie sich nicht mit allgemeinen Aussagen zufrieden, sondern bitten Sie darum, sich die entsprechenden Nachweise zeigen zu lassen. Seriöse Unternehmen und Betreuungskräfte werden Ihnen diese selbstverständlich vorlegen.
Welche Unterlagen erforderlich sind, hängt immer vom jeweiligen Beschäftigungsmodell ab. Trotzdem gibt es einige Nachweise, die Angehörige grundsätzlich vor Beginn einer Betreuung anfordern sollten.
Dazu gehören je nach Modell unter anderem:
Lassen Sie sich die Unterlagen nicht nur zeigen, sondern möglichst vor Beginn der Arbeit aushändigen. Bewahren Sie Kopien sorgfältig auf. Sie dienen auch Ihrer eigenen Absicherung.
Vergleichen Sie bei Arbeitsbeginn außerdem, ob die Person, die tatsächlich bei Ihnen erscheint, mit den zuvor angekündigten Unterlagen übereinstimmt. Sollte kurzfristig eine andere Betreuungskraft kommen, sollten auch für diese Person die entsprechenden Unterlagen vorliegen.
Bestehen Sie immer auf einem schriftlichen Vertrag. Mündliche Absprachen führen später häufig zu Missverständnissen und lassen sich im Streitfall nur schwer nachweisen.
Aus dem Vertrag sollte eindeutig hervorgehen,
Lesen Sie den Vertrag in Ruhe durch und unterschreiben Sie nichts, was Sie nicht vollständig verstanden haben. Lassen Sie sich unklare Formulierungen erklären und bewahren Sie den Vertrag zusammen mit allen weiteren Unterlagen sorgfältig auf.
Wer in Deutschland als Arbeitnehmer beschäftigt wird, hat grundsätzlich Anspruch auf die in Deutschland geltenden Mindestarbeitsbedingungen. Das gilt auch für Betreuungskräfte, die aus dem Ausland kommen oder von einem ausländischen Unternehmen nach Deutschland entsandt werden.
Maßgeblich ist nicht der Mindestlohn des Herkunftslandes, sondern der in Deutschland geltende gesetzliche Mindestlohn. Dieser beträgt derzeit 13,90 Euro brutto pro Stunde. Schlechte oder geringe Deutschkenntnisse rechtfertigen keinen niedrigeren Lohn. Höhere Löhne können selbstverständlich individuell vereinbart werden, eine Vergütung unterhalb der gesetzlichen Mindestarbeitsbedingungen ist jedoch nicht zulässig.
Auch Bereitschaftszeiten müssen berücksichtigt werden. Muss eine Betreuungskraft zum Beispiel nachts im Haushalt anwesend sein, weil der Senior zur Toilette begleitet werden kann oder aus anderen Gründen Hilfe benötigt, handelt es sich nicht einfach um unbezahlte Freizeit. Solche Bereitschaftszeiten können vergütungspflichtig sein und müssen bei der Berechnung der Arbeitszeit und Bezahlung beachtet werden.
Deshalb sollten ungewöhnlich günstige Angebote für eine 24 Stunden Pflege und Betreuung kritisch hinterfragt werden. Fragen Sie sich, wie bei diesem Preis der gesetzliche Mindestlohn, die Vergütung von Bereitschaftszeiten und die übrigen gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden können.
Bei tatsächlich selbstständig tätigen Betreuungskräften gelten die gesetzlichen Mindestlohnvorschriften hingegen nicht. Hier wird die Vergütung in der Regel frei, zum Beispiel über ein Tageshonorar, vereinbart. Voraussetzung ist jedoch, dass die Selbstständigkeit tatsächlich vorliegt.
Die A1-Bescheinigung ist ein wichtiger Nachweis bei Betreuungskräften, die aus einem anderen EU-Mitgliedstaat nach Deutschland kommen und entweder von einem ausländischen Unternehmen entsandt werden oder dort selbstständig tätig sind.
Mit der A1-Bescheinigung wird nachgewiesen, in welchem Land die Betreuungskraft sozialversichert ist. Sie zeigt also, dass die Betreuungskraft nicht einfach ohne sozialversicherungsrechtliche Grundlage in Deutschland arbeitet.
Die A1-Bescheinigung sollte vor Beginn der Tätigkeit vorliegen und während des gesamten Einsatzes mitgeführt bzw. jederzeit verfügbar sein, damit sie bei einer Kontrolle vorgelegt werden kann.
Achten Sie außerdem auf die Gültigkeitsdauer der A1-Bescheinigung, da diese in der Regel zeitlich befristet ist.
Wer einen fremden Menschen in sein Zuhause aufnimmt, sollte sich vor Beginn der Betreuung auch ein aktuelles Führungszeugnis beziehungsweise einen vergleichbaren Strafregisterauszug zeigen lassen.
In Deutschland wird hierfür ein Führungszeugnis ausgestellt. In vielen anderen Staaten gibt es vergleichbare Dokumente, beispielsweise einen Strafregisterauszug oder eine polizeiliche Unbescholtenheitsbescheinigung. Die Bezeichnungen können von Land zu Land unterschiedlich sein.
Lassen Sie sich nicht mit der Aussage abspeisen, ein solcher Nachweis sei im Heimatland nicht erhältlich. In den meisten europäischen Staaten und auch in vielen Ländern außerhalb der Europäischen Union können entsprechende Bescheinigungen beantragt werden.
Viele Angehörige verlassen sich auf die Aussagen von Vermittlungsagenturen, Betreuungsunternehmen, Online-Portalen, Internetplattformen oder Betreuungskräften und gehen davon aus, dass sie rechtlich auf der sicheren Seite sind, wenn sie einen Vertrag mit einem Vermittler oder Anbieter abgeschlossen haben.
Immer wieder höre ich den Satz:
„Ich habe doch einen Vertrag mit einer Vermittlungsagentur abgeschlossen. Wenn etwas nicht stimmen sollte, ist das doch das Problem der Vermittlungsagentur und nicht meins.“
Dieser Irrtum kann schwerwiegende Folgen haben.
Ein Vertrag mit einer Vermittlungsagentur, einem Betreuungsunternehmen oder einem anderen Anbieter bedeutet nicht automatisch, dass die Beschäftigung der Betreuungskraft den gesetzlichen Vorgaben entspricht. Er schützt Auftraggeber auch nicht automatisch davor, selbst rechtlich zur Verantwortung gezogen zu werden.
Ein Vermittlungsvertrag oder Betreuungsvertrag ersetzt nicht die Pflicht, sich zu vergewissern, dass die Betreuungskraft in Deutschland auf einer rechtlich zulässigen Grundlage beschäftigt wird.
Werden bei einer Kontrolle Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften festgestellt – beispielsweise gegen das Aufenthaltsrecht, das Arbeitsrecht, die Sozialversicherungspflicht oder die gesetzlichen Mindestlohnvorschriften – können je nach Einzelfall auch Auftraggeber mit erheblichen Bußgeldern, Nachforderungen von Sozialversicherungsbeiträgen und Steuern sowie weiteren zivil-, ordnungswidrigkeiten- oder strafrechtlichen Konsequenzen konfrontiert werden.
Fragen Sie deshalb immer nach,
Verlassen Sie sich nicht allein auf Werbeaussagen oder mündliche Zusicherungen. Lassen Sie sich die rechtlichen Grundlagen der Beschäftigung nachvollziehbar erklären und die entsprechenden Nachweise vorlegen.
Nichtwissen schützt im Regelfall nicht vor den Folgen einer rechtswidrigen Beschäftigung.
Eine Betreuungskraft begleitet einen Menschen oft rund um die Uhr und erhält dabei tiefe Einblicke in dessen Privatleben. Sie kennt häufig gesundheitliche Diagnosen, Medikamente, persönliche Gewohnheiten, familiäre Angelegenheiten, finanzielle Verhältnisse und viele weitere sensible Informationen.
Gerade deshalb sollten Datenschutz und Schweigepflicht von Anfang an schriftlich geregelt werden.
Achten Sie darauf, dass die Betreuungskraft oder das beauftragte Unternehmen eine Datenschutz- und Schweigepflichtvereinbarung unterzeichnet. Darin sollte geregelt sein, dass persönliche Daten und vertrauliche Informationen über den Senior und seine Angehörigen nicht unbefugt an Dritte weitergegeben werden dürfen.
Hierzu gehören beispielsweise Informationen über den Gesundheitszustand, Medikamente, Arztbesuche, finanzielle Angelegenheiten, familiäre Verhältnisse, Passwörter, Schlüssel oder andere persönliche Daten, die während der Betreuung bekannt werden.
Ebenso sollten Fotos, Videos oder Tonaufnahmen des Seniors oder seines persönlichen Umfeldes nur mit ausdrücklicher Zustimmung angefertigt oder weitergegeben werden.
Eine schriftliche Datenschutz- und Schweigepflichtvereinbarung schützt nicht nur den Senior und seine Angehörigen, sondern schafft auch für die Betreuungskraft klare Regeln und Vertrauen. Gerade in einer 24 Stunden Pflege und Betreuung, die auf einem besonders engen Zusammenleben basiert, ist gegenseitiges Vertrauen eine der wichtigsten Grundlagen für eine gute Zusammenarbeit.
Eine Betreuungskraft begleitet einen Menschen oft rund um die Uhr und erhält dabei tiefe Einblicke in dessen Privatleben. Sie kennt häufig gesundheitliche Diagnosen, Medikamente, persönliche Gewohnheiten, familiäre Angelegenheiten, finanzielle Verhältnisse und viele weitere sensible Informationen.
Gerade deshalb sollten Datenschutz und Schweigepflicht von Anfang an schriftlich geregelt werden.
Achten Sie darauf, dass die Betreuungskraft oder das beauftragte Unternehmen eine Datenschutz- und Schweigepflichtvereinbarung unterzeichnet. Darin sollte geregelt sein, dass persönliche Daten und vertrauliche Informationen über den Senior und seine Angehörigen nicht unbefugt an Dritte weitergegeben werden dürfen.
Hierzu gehören beispielsweise Informationen über den Gesundheitszustand, Medikamente, Arztbesuche, finanzielle Angelegenheiten, familiäre Verhältnisse, Passwörter, Schlüssel oder andere persönliche Daten, die während der Betreuung bekannt werden.
Ebenso sollten Fotos, Videos oder Tonaufnahmen des Seniors, seiner Angehörigen, der Wohnung oder des Hauses nur mit ausdrücklicher Zustimmung angefertigt oder weitergegeben werden. Dies gilt selbstverständlich auch für die Veröffentlichung oder Weitergabe über soziale Netzwerke, Messenger-Dienste oder andere digitale Medien.
Die Schweigepflicht sollte auch nach Beendigung der Betreuung uneingeschränkt fortbestehen. Persönliche Informationen, die während der Betreuung bekannt geworden sind, dürfen auch später nicht unbefugt weitergegeben oder veröffentlicht werden.
Lassen Sie sich außerdem bestätigen, dass personenbezogene Daten, Fotos oder Dokumente nach Beendigung der Betreuung gelöscht oder an Sie zurückgegeben werden, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen.
Eine schriftliche Datenschutz- und Schweigepflichtvereinbarung schützt nicht nur den Senior und seine Angehörigen, sondern schafft auch für die Betreuungskraft klare Regeln und Vertrauen. Gerade in einer 24 Stunden Pflege und Betreuung, die auf einem besonders engen Zusammenleben basiert, ist gegenseitiges Vertrauen eine der wichtigsten Grundlagen für eine gute Zusammenarbeit.
Der Begriff 24 Stunden Pflege und Betreuung bedeutet nicht, dass eine Betreuungskraft 24 Stunden am Tag ohne Unterbrechung arbeiten muss oder ständig verfügbar ist.
Auch in der häuslichen 24 Stunden Pflege und Betreuung gelten gesetzliche Vorschriften zu Arbeits-, Bereitschafts- und Ruhezeiten. Diese dienen dem Schutz der Betreuungskraft und letztlich auch der Sicherheit und Qualität der Betreuung.
Besprechen Sie deshalb bereits vor Beginn der Betreuung, welche Unterstützung tatsächlich benötigt wird und wie Arbeitszeiten, Bereitschaftszeiten, Ruhezeiten sowie freie Zeiten organisiert werden. Klare Absprachen schaffen Sicherheit und vermeiden spätere Missverständnisse.
Die Auswahl einer Betreuungskraft ist eine wichtige Entscheidung. Schließlich vertrauen Sie einem fremden Menschen nicht nur Ihren Haushalt, sondern oft auch einen Ihnen nahestehenden Angehörigen an.
Nehmen Sie sich deshalb ausreichend Zeit für Ihre Entscheidung. Lassen Sie sich Verträge und erforderliche Unterlagen zeigen, stellen Sie Fragen und geben Sie sich nicht mit allgemeinen Aussagen zufrieden.
Eine seriöse 24 Stunden Pflege und Betreuung zeichnet sich nicht durch den günstigsten Preis aus, sondern durch Transparenz, Rechtssicherheit und gegenseitiges Vertrauen.
Je besser Sie sich vor Beginn der Betreuung informieren, desto größer ist die Chance auf eine langfristig erfolgreiche und sichere Zusammenarbeit – zum Wohl des Seniors, der Angehörigen und der Betreuungskraft.
Vielleicht sitzen Sie gerade am Küchentisch.
Es ist spät geworden.
Der Tag war lang.
Zu lang.
Ihr Partner schläft endlich. Oder vielleicht schläft er auch nicht. Vielleicht hören Sie jedes Geräusch aus dem Schlafzimmer. Vielleicht lauschen Sie unbewusst, ob alles in Ordnung ist.
Und während Sie dort sitzen, mit einer Tasse Kaffee oder Tee, die längst kalt geworden ist, stellen Sie sich eine Frage, die Sie niemandem erzählen.
Wann ist unser Leben eigentlich so geworden?
Sie erinnern sich an früher.
An gemeinsame Urlaube.
An lange Gespräche.
An das Lachen.
An die kleinen Streitigkeiten, die heute völlig belanglos erscheinen.
An die Zeit, als Sie Pläne geschmiedet haben.
Als die Zukunft noch etwas war, worauf man sich gefreut hat.
Und plötzlich stellen Sie fest, dass sich heute fast alles um Krankheiten, Medikamente, Arzttermine, Hilfsmittel und Sorgen dreht.
Viele Angehörige erschrecken über diesen Gedanken.
Doch Sie sind damit nicht allein.
Vielleicht lieben Sie Ihren Mann heute genauso wie vor vierzig Jahren.
Vielleicht lieben Sie Ihre Frau sogar noch mehr.
Denn Sie wissen heute, wie kostbar gemeinsame Zeit ist.
Und trotzdem gibt es Tage, an denen Sie traurig sind.
Nicht weil Sie Ihren Partner weniger lieben.
Sondern weil Sie ihn vermissen.
Das klingt zunächst seltsam.
Wie kann man einen Menschen vermissen, der direkt neben einem sitzt?
Doch viele Angehörige verstehen genau, was damit gemeint ist.
Sie vermissen die Gespräche von früher.
Sie vermissen gemeinsame Entscheidungen.
Sie vermissen den Menschen, mit dem sie die Kinder großgezogen haben.
Sie vermissen den Menschen, mit dem sie gereist sind.
Sie vermissen den Menschen, der früher stark war und auf den man sich verlassen konnte.
Der Mensch ist noch da.
Und gleichzeitig ist vieles nicht mehr so wie früher.
Diese Trauer ist real.
Und sie darf da sein.
Es gibt Gedanken, die Angehörige oft nicht einmal ihren engsten Freunden erzählen.
Gedanken, die sofort Schuldgefühle auslösen.
Vielleicht kennen Sie solche Gedanken.
"Ich kann nicht mehr."
"Ich wünsche mir einen einzigen Tag für mich."
"Ich bin einfach nur müde."
"Manchmal wünsche ich mir unser altes Leben zurück."
Und kaum sind diese Gedanken da, kommt die nächste Stimme:
"Wie kannst du so etwas denken?"
"Du musst dankbar sein."
"Du musst stark sein."
"Du darfst nicht jammern."
Doch warum eigentlich nicht?
Warum sollte ein Mensch nicht erschöpft sein dürfen?
Warum sollte ein Mensch nicht traurig sein dürfen?
Warum sollte ein Mensch nicht an seine Grenzen kommen dürfen?
Pflege verändert das Leben.
Und manchmal verändert sie es vollständig.
Das anzuerkennen ist kein Zeichen von Schwäche.
Es ist Ehrlichkeit.
Viele Angehörige sind nicht allein.
Und fühlen sich trotzdem einsam.
Freunde ziehen sich zurück.
Gespräche verändern sich.
Einladungen werden seltener.
Die Welt dreht sich weiter.
Während das eigene Leben immer kleiner wird.
Manche Angehörige verlassen das Haus nur noch für Arztbesuche oder Einkäufe.
Andere schlafen seit Jahren nicht mehr durch.
Wieder andere haben vergessen, wann sie das letzte Mal etwas nur für sich selbst getan haben.
Von außen sieht das oft niemand.
Die Nachbarn sehen den gepflegten Vorgarten.
Die Familie sieht die starke Ehefrau.
Die Kinder sehen den tapferen Vater.
Doch niemand sieht die Tränen im Badezimmer.
Niemand sieht die Angst vor der Zukunft.
Niemand sieht die Erschöpfung.
Irgendwann geschieht etwas, das viele Angehörige tief erschüttert.
Die Rollen verändern sich.
Langsam.
Fast unmerklich.
Und plötzlich ist man nicht mehr nur Ehefrau.
Nicht mehr nur Ehemann.
Man wird Pflegeperson.
Man hilft beim Anziehen.
Beim Waschen.
Beim Toilettengang.
Beim Essen.
Beim Aufstehen.
Und irgendwann fragt man sich:
Wo sind wir als Paar geblieben?
Viele Angehörige fühlen sich für diesen Gedanken schuldig.
Dabei ist er völlig verständlich.
Denn niemand heiratet einen Pflegefall.
Man heiratet einen Menschen.
Einen Partner.
Eine große Liebe.
Und wenn Krankheit diesen Menschen verändert, dann verändert sie oft auch die Beziehung.
Einer der größten Irrtümer lautet:
„Ich muss das alleine schaffen.“
Nein.
Müssen Sie nicht.
Und ehrlich gesagt:
Niemand sollte das müssen.
Ein Mensch kann einen anderen Menschen lieben.
Ein Mensch kann einen anderen Menschen begleiten.
Ein Mensch kann einen anderen Menschen unterstützen.
Aber niemand kann über Jahre hinweg rund um die Uhr stark sein, ohne selbst Schaden zu nehmen.
Hilfe anzunehmen bedeutet nicht, den Partner im Stich zu lassen.
Es bedeutet, Verantwortung zu übernehmen.
Auch für sich selbst.
Vielleicht müssen Sie heute gar nicht stark sein.
Vielleicht müssen Sie nicht alles schaffen.
Vielleicht müssen Sie nicht für jeden eine Antwort haben.
Vielleicht dürfen Sie einfach nur müde sein.
Traurig sein.
Verzweifelt sein.
Und trotzdem ein guter Ehepartner bleiben.
Denn gute Ehepartner sind nicht die Menschen, die niemals an ihre Grenzen kommen.
Gute Ehepartner sind die Menschen, die jeden Morgen wieder aufstehen und weitermachen.
Obwohl es schwer ist.
Obwohl sie Angst haben.
Obwohl sie manchmal nicht mehr wissen, wie es weitergehen soll.
Wenn Sie diesen Text lesen und sich darin wiederfinden, dann möchte ich Ihnen etwas sagen:
Sie sind nicht allein.
Mit Ihren Sorgen nicht.
Mit Ihrer Erschöpfung nicht.
Mit Ihrer Trauer nicht.
Mit Ihren Schuldgefühlen nicht.
Und auch nicht mit Ihrer Liebe.
Denn all diese Gefühle gehören zu diesem Weg.
Viele Menschen gehen ihn.
Viele schweigen darüber.
Und genau deshalb glauben so viele Angehörige, sie seien die Einzigen, denen es so geht.
Sind sie nicht.
Sie tun jeden Tag Ihr Bestes.
Und manchmal ist genau das mehr als genug.
Copyright © Elkine-Seniorenbetreuung,
Ihre Elke Hanak
Die Haut verändert sich im Alter oft deutlich stärker, als vielen Menschen zunächst bewusst ist. Sie wird dünner, empfindlicher und verliert zunehmend an Elastizität sowie an natürlicher Feuchtigkeit. Was früher problemlos vertragen wurde, kann im höheren Alter plötzlich Spannungsgefühle, starken Juckreiz oder schmerzhafte Hautreizungen verursachen.
Viele Senioren leiden deshalb unter trockener, schuppiger oder empfindlicher Haut. Manche kratzen sich unbewusst immer wieder an Armen oder Beinen, andere klagen über Brennen, Spannungsgefühle oder darüber, dass Kleidung plötzlich unangenehm auf der Haut liegt.
Gerade pflegende Angehörige beobachten häufig, dass sich die Haut älterer Menschen sichtbar verändert:
feine Risse, trockene Stellen, leichte Entzündungen oder Hautbereiche, die sehr empfindlich auf Berührungen reagieren.
Mit zunehmendem Alter produziert die Haut weniger Fett und Feuchtigkeit. Gleichzeitig wird sie dünner und verletzlicher. Auch die Durchblutung nimmt häufig ab, wodurch kleine Verletzungen langsamer heilen.
Deshalb entstehen im Alter schneller blaue Flecken oder kleine Hautverletzungen — manchmal bereits durch leichte Stöße oder Druckstellen.
Viele Senioren duschen oder baden außerdem weiterhin so wie früher, obwohl ältere Haut heißes Wasser oft nicht mehr gut verträgt. Lange, heiße Duschen sowie aggressive oder stark parfümierte Pflegeprodukte können die Haut zusätzlich austrocknen und reizen.
Oft helfen bereits kleine Veränderungen:
lauwarmes Wasser, milde rückfettende Waschprodukte und regelmäßiges Eincremen mit gut verträglichen Pflegecremes.
Besonders wichtig ist dabei Regelmäßigkeit. Die Haut sollte nicht erst gepflegt werden, wenn sie bereits wund oder entzündet ist.
Gerade Schienbeine, Hände, Arme und Ellenbogen neigen im Alter häufig zu starker Trockenheit.
Auch ausreichendes Trinken spielt für die Haut eine wichtige Rolle. Viele ältere Menschen verspüren weniger Durst und trinken deshalb unbewusst zu wenig. Dadurch wird die Haut zusätzlich trockener und empfindlicher.
Kleine Trinkmengen über den Tag verteilt werden oft besser angenommen als große Mengen auf einmal.
Besonders aufmerksam sollten Angehörige werden, wenn Senioren viel sitzen oder liegen. Dann steigt das Risiko für Druckstellen erheblich.
Rötungen an Rücken, Gesäß, Fersen oder Ellenbogen sollten ernst genommen werden — vor allem dann, wenn die Haut dort dauerhaft gerötet bleibt oder schmerzempfindlich wird.
Gerade bettlägerige oder körperlich stark eingeschränkte Menschen benötigen häufig regelmäßige Lageveränderungen und eine besonders sorgfältige Hautbeobachtung.
Wichtig ist außerdem zu wissen:
Nicht jede Hautveränderung im Alter ist harmlos.
Anhaltender Juckreiz, offene Stellen, nässende Hautbereiche, starke Rötungen, ungewöhnliche Hautveränderungen oder schlecht heilende Wunden sollten immer ärztlich abgeklärt werden.
Auch Pilzerkrankungen, Ekzeme, Druckgeschwüre oder andere Hauterkrankungen treten im Alter häufiger auf und benötigen oft eine gezielte Behandlung.
Pflegende Angehörige sollten deshalb nicht zögern, frühzeitig den Hausarzt oder einen Hautarzt einzubeziehen, wenn ihnen Veränderungen auffallen oder Beschwerden zunehmen.
Denn gerade ältere Menschen äußern Schmerzen oder Beschwerden manchmal nicht mehr klar oder nehmen Veränderungen selbst kaum wahr.
Doch Hautpflege im Alter bedeutet weit mehr als reine Hygiene.
Gerade ältere Menschen empfinden Berührungen oft intensiver als früher. Hektische oder grobe Bewegungen können schnell Unsicherheit oder Scham auslösen.
Viele Senioren schämen sich außerdem dafür, Hilfe bei der Körperpflege zu benötigen. Umso wichtiger sind Ruhe, Zeit und ein respektvoller Umgang.
„Elke Hanak begleitet seit vielen Jahren Senioren und pflegende Angehörige im Bereich der häuslichen Betreuung.“
Eine ruhige Atmosphäre, warme Handtücher und vertraute Abläufe vermitteln häufig mehr Sicherheit als viele Worte.
Auch kleine Rituale können beruhigend wirken:
eine bekannte Creme, ein vertrauter Duft oder feste Zeiten für die Körperpflege.
Pflegende Angehörige leisten hier oft weit mehr, als ihnen selbst bewusst ist.
Nicht nur durch praktische Hilfe.
Sondern durch Aufmerksamkeit, Wärme und Menschlichkeit.
Denn eine behutsame Hautpflege vermittelt älteren Menschen oft etwas sehr Wichtiges:
„Mit mir wird achtsam umgegangen.“
„Ich werde ernst genommen.“
„Jemand kümmert sich liebevoll um mich.“
Und genau dieses Gefühl ist im Alter oft genauso wertvoll wie die eigentliche Pflege selbst.
Ihre Elke Hanak
Elkine-Seniorenbetreuung
Für viele Angehörige beginnt die Sorge oft schleichend.
Das Glas Wasser bleibt stehen. Der Kaffee wird kaum angerührt. Auf Nachfragen heißt es immer häufiger: „Ich habe keinen Durst.“ Manche ältere Menschen trinken über den ganzen Tag verteilt nur noch wenige Schlucke, obwohl Angehörige immer wieder erinnern oder gut zureden.
Gerade im Alter kann eine zu geringe Flüssigkeitsaufnahme jedoch schnell ernsthafte Folgen haben. Trotzdem steckt hinter diesem Verhalten oft nicht einfach „Sturheit“, sondern eine Vielzahl körperlicher, neurologischer oder emotionaler Ursachen.
Viele Menschen wissen nicht, dass das natürliche Durstgefühl im Alter deutlich nachlassen kann. Der Körper benötigt zwar weiterhin ausreichend Flüssigkeit, doch ältere Menschen verspüren häufig viel weniger Durst als jüngere Menschen. Hinzu kommen körperliche Veränderungen, Medikamente, Schluckbeschwerden, Demenz oder die Angst vor häufigen Toilettengängen.
Besonders bei Menschen mit Demenz erleben Angehörige oft große Unsicherheit. Manche Betroffene vergessen schlichtweg zu trinken. Andere erkennen ihr Durstgefühl nicht mehr richtig oder verstehen nicht mehr, warum ihnen ständig etwas angeboten wird. Wieder andere entwickeln Ängste vor dem Verschlucken oder lehnen Getränke plötzlich ab, obwohl sie früher immer gerne getrunken haben.
Auch Depressionen, Einsamkeit oder allgemeine Erschöpfung können dazu führen, dass ältere Menschen immer weniger trinken möchten. Gerade hochbetagte Menschen verlieren manchmal zunehmend das Interesse an Essen und Trinken, weil ihnen vieles im Alltag schwerfällt oder sie innerlich immer müder werden.
Für Angehörige ist dies oft nur schwer auszuhalten. Viele beginnen aus Sorge ständig zu erinnern:
„Bitte trinken.“
„Du musst mehr trinken.“
„Nur noch ein Glas.“
Doch Druck führt häufig eher zu Widerstand. Manche ältere Menschen fühlen sich dadurch bevormundet oder reagieren gereizt, besonders wenn bereits eine Demenz vorliegt.
Wichtig ist zunächst, ruhig zu bleiben und aufmerksam zu beobachten. Zeichen dafür, dass ältere Menschen zu wenig Flüssigkeit zu sich nehmen, können unter anderem Müdigkeit, Verwirrtheit, Konzentrationsprobleme, trockene Lippen, trockene Haut, dunkler Urin, Verstopfung, Schwindel, Kreislaufprobleme oder zunehmende Schwäche sein. Auch plötzliches „Durcheinandersein“, starke Unruhe oder vermehrte Stürze können mit Flüssigkeitsmangel zusammenhängen.
Gerade bei älteren Menschen kann eine Austrocknung des Körpers sehr schnell gefährlich werden. Nicht selten führt Flüssigkeitsmangel zu Krankenhausaufenthalten, Harnwegsinfekten oder plötzlicher Verwirrtheit. Viele Angehörige denken zunächst an eine Verschlechterung der Demenz, obwohl tatsächlich ein Flüssigkeitsmangel dahintersteckt.
Immer wieder stellt sich Angehörigen die Frage:
Wie viel sollte ein älterer Mensch eigentlich trinken?
Oft werden Mengen von etwa 1,5 Litern täglich genannt. Doch pauschale Empfehlungen sind nicht für jeden Menschen geeignet. Gerade bei Herzschwäche, Nierenerkrankungen oder bestimmten anderen Erkrankungen kann eine zu hohe Flüssigkeitszufuhr ebenfalls problematisch sein. Deshalb sollte die individuell passende Trinkmenge immer mit dem Hausarzt besprochen werden.
Besonders wichtig ist dies bei älteren Menschen, die entwässernde Medikamente erhalten oder bereits an Herz- oder Nierenerkrankungen leiden. Hier benötigen Angehörige eine klare ärztliche Orientierung, welche Trinkmenge sinnvoll und gesundheitlich vertretbar ist.
Gerade bei älteren Menschen mit Schluckbeschwerden können außerdem angedickte Flüssigkeiten eine wichtige Unterstützung sein. Dünne Getränke wie Wasser, Kaffee oder Tee gelangen bei manchen Betroffenen leichter in die Atemwege, weil der Schluckvorgang nicht mehr sicher genug funktioniert. Angedickte Getränke fließen langsamer und können dadurch häufig besser kontrolliert geschluckt werden.
Viele Angehörige kennen diese Möglichkeit zunächst gar nicht und sind erleichtert, wenn Trinken dadurch wieder sicherer und entspannter möglich wird. Allerdings sollte die Entscheidung über die richtige Konsistenz niemals allein getroffen werden. Nicht jeder Mensch mit Schluckbeschwerden benötigt dieselbe Form der Andickung. Deshalb ist es wichtig, bei Schluckbeschwerden immer den behandelnden Arzt sowie möglichst auch einen Logopäden einzubeziehen.
Im Alltag helfen oft kleine, liebevolle Veränderungen mehr als ständiges Erinnern oder Drängen. Viele ältere Menschen trinken besser, wenn Getränke sichtbar bereitstehen oder regelmäßig gemeinsam angeboten werden. Manche Senioren trinken lieber aus vertrauten Tassen oder Gläsern. Andere bevorzugen warme Getränke, verdünnte Säfte oder kleine Mengen über den Tag verteilt.
Auch Rituale können helfen. Gemeinsamer Kaffee am Nachmittag, ein Tee am Abend oder feste Trinkzeiten vermitteln Orientierung und Sicherheit. Gerade Menschen mit Demenz profitieren häufig von wiederkehrenden Abläufen und einer ruhigen Atmosphäre.
Bitte versuchen Sie niemals, ältere Menschen mit Druck oder Vorwürfen zum Trinken zu zwingen. Essen und Trinken sollten möglichst mit Ruhe, Würde und positiven Gefühlen verbunden bleiben.
Gerade in der häuslichen Betreuung erleben wir immer wieder, wie wichtig Geduld, Beobachtung und eine entspannte Atmosphäre sind. Viele ältere Menschen trinken deutlich besser, wenn sie sich sicher, verstanden und nicht unter Druck gesetzt fühlen.
Und dennoch gilt immer:
Wenn ältere Menschen dauerhaft zu wenig trinken, plötzlich verwirrter wirken, körperlich abbauen oder sich ihr Allgemeinzustand verändert, sollte unbedingt der Hausarzt mit einbezogen werden. Flüssigkeitsmangel kann im Alter schnell gefährlich werden und benötigt manchmal medizinische Unterstützung.
Denn hinter dem Satz „Ich habe keinen Durst“ steckt oft weit mehr als nur fehlender Appetit auf ein Glas Wasser.
Ihre Elke Hanak
Elkine-Seniorenbetreuung
Für viele Angehörige beginnt die Sorge oft schleichend. Der Vater verschluckt sich plötzlich häufiger beim Trinken. Die Mutter räuspert sich bei fast jeder Mahlzeit. Tabletten bleiben „im Hals hängen“. Manche Senioren essen langsamer, meiden bestimmte Speisen oder verlieren zunehmend die Freude am Essen. Oft wird dies zunächst als normale Alterserscheinung angesehen. Doch hinter solchen Veränderungen können ernstzunehmende Schluckbeschwerden stehen, die medizinisch als Dysphagie bezeichnet werden.
Gerade im höheren Lebensalter treten Schluckstörungen deutlich häufiger auf, als viele Menschen vermuten. Dabei geht es nicht nur um das eigentliche Schlucken. Essen und Trinken bedeuten Lebensqualität, Genuss, Sicherheit, Selbstständigkeit und oft auch ein Stück Würde. Wenn das Schlucken Probleme bereitet, verändert sich häufig der gesamte Alltag eines älteren Menschen. Viele Betroffene ziehen sich zurück, essen weniger, trinken zu wenig oder entwickeln Angst vor den Mahlzeiten. Manche Senioren schämen sich sogar dafür, sich ständig zu verschlucken oder beim Essen zu husten.
Wichtig ist zu verstehen, dass Schluckbeschwerden viele unterschiedliche Ursachen haben können. Mit zunehmendem Alter verändert sich die Muskulatur im gesamten Körper – auch die feinen Muskeln, die für den Schluckvorgang verantwortlich sind. Hinzu kommen Erkrankungen, die das Schlucken zusätzlich beeinträchtigen können. Besonders häufig treten Schluckstörungen bei Menschen mit Demenz, Parkinson, nach Schlaganfällen oder bei neurologischen Erkrankungen auf. Auch allgemeine Schwäche nach Krankenhausaufenthalten, Infektionen oder längerer Bettlägerigkeit kann dazu führen, dass das sichere Schlucken schwieriger wird.
Bei Menschen mit Demenz kommt oft hinzu, dass sie vergessen, richtig zu kauen oder zu schlucken. Manche behalten Nahrung lange im Mund, andere trinken hastig oder erkennen nicht mehr, wann sie bereits genug Nahrung im Mund haben. Bei Parkinson hingegen wirken die Bewegungen häufig insgesamt verlangsamt und unsicher, was auch die Koordination des Schluckens betrifft. Nach einem Schlaganfall können einzelne Bereiche des Schluckapparates beeinträchtigt sein, sodass Nahrung oder Flüssigkeit leichter in die Atemwege gelangen.
Gerade das Verschlucken ist nicht harmlos. Gelangen Speisen oder Flüssigkeiten unbemerkt in die Lunge, kann dies zu schweren Lungenentzündungen führen. Besonders tückisch ist dabei das sogenannte „stille Verschlucken“. Manche ältere Menschen husten dabei gar nicht mehr richtig, obwohl Flüssigkeit in die Atemwege gelangt. Deshalb sollten wiederkehrende Hustenanfälle beim Essen oder Trinken, häufiges Räuspern, eine plötzlich veränderte Stimme nach dem Trinken oder unerklärlicher Gewichtsverlust immer ernst genommen werden.
Angehörige stehen in solchen Situationen oft unter großer Unsicherheit. Viele wissen nicht mehr, was sie überhaupt noch anbieten dürfen. Manche versuchen aus Angst vor dem Verschlucken, nur noch weiche Nahrung zu geben oder das Trinken einzuschränken. Doch genau hier ist es wichtig, ärztliche Hilfe einzubeziehen und die Ursache abklären zu lassen. Schluckbeschwerden gehören immer in medizinische Hände. Hausärzte, Neurologen, HNO-Ärzte oder Logopäden können beurteilen, wie stark die Störung ausgeprägt ist und welche Unterstützung sinnvoll ist.
Im Alltag können kleine Veränderungen bereits helfen, die Mahlzeiten sicherer und entspannter zu gestalten. Viele Senioren profitieren davon, wenn beim Essen ausreichend Ruhe herrscht. Ablenkungen durch Fernseher oder hektische Gespräche können überfordern. Aufrechte Sitzpositionen sind besonders wichtig, ebenso genügend Zeit beim Essen. Hektik oder gut gemeinte Aufforderungen wie „Jetzt schluck doch endlich“ setzen viele ältere Menschen zusätzlich unter Druck.
Auch die Konsistenz der Nahrung spielt eine große Rolle. Manche Betroffene kommen mit weichen Speisen besser zurecht, andere benötigen angedickte Getränke, weil dünne Flüssigkeiten leichter in die Atemwege geraten. Doch solche Veränderungen sollten niemals eigenmächtig und dauerhaft erfolgen, ohne Rücksprache mit Ärzten oder Logopäden. Jeder Mensch schluckt anders, und nicht jede Form der Schluckstörung benötigt dieselben Maßnahmen.
Ebenso wichtig ist die Beobachtung. Angehörige kennen ihre Eltern oder Partner meist sehr genau und bemerken Veränderungen oft früher als Außenstehende. Wenn Essen plötzlich länger dauert, häufig Speisereste im Mund bleiben, der Betroffene das Essen verweidet oder immer wieder hustet, sollte dies ernst genommen werden. Viele ältere Menschen versuchen zudem, Beschwerden zu verbergen, um niemandem zur Last zu fallen.
Gerade bei fortschreitenden Erkrankungen benötigen Betroffene häufig viel Geduld, Zuwendung und eine ruhige Begleitung während der Mahlzeiten. Essen darf nicht zu einer Situation werden, die Angst auslöst. Oft hilft es, kleine Portionen anzubieten, genügend Pausen zu machen und den Menschen nicht zu drängen. Für Angehörige ist dies emotional häufig sehr belastend, weil Essen und Trinken eng mit Fürsorge und Liebe verbunden sind. Umso schwerer ist es, mitzuerleben, wenn genau diese Selbstverständlichkeit verloren geht.
Bei der häuslichen 24 Stunden Betreuung erlebt die Elkine-Seniorenbetreuung immer wieder, wie wichtig ein ruhiger, würdevoller Umgang mit Schluckbeschwerden ist. Gerade Menschen mit Demenz oder neurologischen Erkrankungen benötigen oft eine Atmosphäre ohne Druck, feste Rituale und Menschen an ihrer Seite, die aufmerksam beobachten und Veränderungen ernst nehmen. Gleichzeitig ersetzt auch die beste Betreuung niemals die medizinische Diagnostik. Deshalb gilt bei allen Veränderungen rund um das Schlucken immer: Bitte beziehen Sie frühzeitig den behandelnden Arzt mit ein.
Denn hinter Schluckbeschwerden steckt weit mehr als „sich ab und zu verschlucken“. Sie können Hinweis auf ernsthafte Erkrankungen sein, zu Mangelernährung führen oder das Risiko für gefährliche Lungenentzündungen erhöhen. Umso wichtiger ist es, aufmerksam hinzusehen, Veränderungen ernst zu nehmen und betroffene Menschen liebevoll und ohne Druck zu begleiten.
Ihre Elke Hanak
„Elke Hanak begleitet seit vielen Jahren Senioren und pflegende Angehörige im Bereich der häuslichen Betreuung.“