In den vergangenen fast 25 Jahren meiner Arbeit in der häuslichen 24 Stunden Seniorenbetreuung haben mir unzählige Angehörige und Senioren ihre ganz persönliche Odyssee erzählt.
Viele berichteten von mehreren vergeblichen Anläufen, ständig wechselnden Betreuungskräften, Verständigungsproblemen, kurzfristigen Absagen oder Versprechungen, die sich später als falsch herausstellten. Andere erzählten mir, wie sehr sie die Flut an Angeboten im Internet überfordert hat.
Fast jeder Anbieter wirbt heute mit legaler Beschäftigung, hoher Qualität, Zuverlässigkeit und günstigen Preisen. Für jemanden, der sich zum ersten Mal mit dem Thema 24 Stunden Pflege beschäftigt, ist es deshalb nahezu unmöglich, auf den ersten Blick zu erkennen, was hinter einem Angebot tatsächlich steckt.
Im Laufe der Jahre habe ich immer wieder dieselben Fragen gehört und dieselben Irrtümer erlebt. Viele Angehörige verlassen sich verständlicherweise auf Aussagen, die sie von Anbietern oder Betreuungskräften erhalten. Erst später stellt sich manchmal heraus, dass wichtige rechtliche Voraussetzungen gar nicht erfüllt waren oder dass die Beschäftigung anders organisiert wurde, als ursprünglich dargestellt.
Die vielen Gespräche mit Angehörigen und Senioren haben mich deshalb dazu bewogen, diese Informationen zusammenzustellen.
Sie sollen Ihnen eine erste Orientierung geben und aufzeigen, worauf Sie bei der Auswahl einer 24 Stunden Pflege und Betreuung achten sollten. Je besser Sie informiert sind, desto leichter können Sie Angebote einordnen, Preise hinterfragen und erkennen, welche Fragen Sie vor Beginn einer Betreuung unbedingt stellen sollten.
Hinweis: Die folgenden Informationen dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine Rechtsberatung. Welche gesetzlichen Regelungen gelten, hängt immer vom jeweiligen Beschäftigungsmodell und vom konkreten Einzelfall ab.
Bevor Sie eine 24 Stunden Betreuung beauftragen, sollten Sie mindestens klären:
Wenn Ihnen diese Fragen nicht nachvollziehbar beantwortet werden können oder wichtige Nachweise nicht vorgelegt werden, sollten Sie das Angebot sorgfältig prüfen.
Bevor Sie sich für eine Betreuungskraft entscheiden, sollte zunächst geklärt werden, auf welcher rechtlichen Grundlage die Betreuung erfolgt.
Davon hängen unter anderem sozialversicherungsrechtliche Fragen, erforderliche Unterlagen, arbeitsrechtliche Pflichten und die Verantwortlichkeiten der Beteiligten ab.
Grundsätzlich kommen unter anderem folgende Modelle in Betracht:
Bei grenzüberschreitender Erwerbstätigkeit innerhalb der EU spielt die A1-Bescheinigung eine wichtige Rolle. Sie weist nach, welche sozialversicherungsrechtlichen Vorschriften auf die betreffende Person Anwendung finden. Auch selbstständig Tätige können bei einer grenzüberschreitenden Tätigkeit eine A1-Bescheinigung benötigen. DVKA
Jede rechtlich saubere Beschäftigung sollte sich nachvollziehbar einem konkreten Modell zuordnen lassen.
Kann Ihnen niemand erklären, wer Arbeitgeber ist, wer Vertragspartner ist oder auf welcher Grundlage die Betreuungskraft in Deutschland arbeitet, sollten Sie besonders vorsichtig sein.
Nein.
Ein Gewerbeschein allein beweist noch nicht, dass eine Tätigkeit tatsächlich selbstständig ausgeübt wird.
Nach § 7 SGB IV sprechen insbesondere eine Tätigkeit nach Weisungen und die Eingliederung in die Arbeitsorganisation eines anderen für eine abhängige Beschäftigung. Entscheidend ist deshalb immer das tatsächliche Gesamtbild der Tätigkeit und nicht nur die Überschrift auf einem Vertrag. Gesetze im Internet
Auch Aussagen wie
„Ich bin krankenversichert.“
„Ich habe eine europäische Krankenversicherungskarte.“
oder
„Ich habe ein Gewerbe.“
reichen allein nicht aus, um die rechtliche Zulässigkeit einer Tätigkeit in Deutschland zu beurteilen.
Viele Angehörige wissen nicht, dass für Betreuungskräfte aus Drittstaaten andere Voraussetzungen gelten als für EU-Bürger.
Menschen aus Staaten außerhalb der EU bzw. des EWR benötigen grundsätzlich einen Aufenthaltstitel, der die betreffende Erwerbstätigkeit erlaubt. Eine touristische oder visumfreie Einreise bedeutet nicht automatisch, dass in Deutschland gearbeitet werden darf. Make it in Germany
Gerade hier kommt es immer wieder zu Missverständnissen.
Immer wieder wird Angehörigen erklärt, eine Betreuungskraft könne aus einem Nicht-EU-Staat als Touristin nach Deutschland kommen, einige Wochen oder Monate arbeiten und anschließend wieder ausreisen.
Eine touristische Einreise allein schafft jedoch keine Arbeitserlaubnis.
Lassen Sie sich deshalb bei Drittstaatsangehörigen immer erklären, auf welcher Grundlage die Erwerbstätigkeit in Deutschland erlaubt ist.
Welche Nachweise erforderlich sind, hängt vom Beschäftigungsmodell ab.
Je nach Konstellation können insbesondere relevant sein:
Lassen Sie sich erforderliche Nachweise vor Beginn der Betreuung zeigen und prüfen Sie, ob diese zur konkret eingesetzten Person gehören und noch gültig sind.
Kopien sollten nur angefertigt und aufbewahrt werden, soweit dies rechtlich zulässig und für den jeweiligen Zweck tatsächlich erforderlich ist.
Erscheint zum Einsatzbeginn kurzfristig eine andere Betreuungskraft als angekündigt, sollten auch für diese Person die erforderlichen Unterlagen geprüft werden.
Bestehen Sie auf einem schriftlichen Vertrag.
Aus diesem sollte eindeutig hervorgehen:
Unterschreiben Sie nichts, was Sie nicht vollständig verstanden haben.
Gerade bei umfangreichen Vermittlungs- oder Betreuungsverträgen sollte darauf geachtet werden, ob zusätzliche Vermittlungsgebühren, Laufzeiten, Kündigungsbedingungen oder weitere Kosten enthalten sind.
Für Arbeitnehmer, die in Deutschland arbeiten, gilt grundsätzlich der deutsche gesetzliche Mindestlohn.
Seit dem 1. Januar 2026 beträgt dieser 13,90 Euro brutto pro Zeitstunde. Die Nationalität des Arbeitnehmers spielt dabei grundsätzlich keine Rolle. BMAS
Auch ein Arbeitgeber mit Sitz im Ausland kann verpflichtet sein, für in Deutschland geleistete Arbeit den deutschen Mindestlohn zu zahlen. Das Bundesarbeitsgericht hat dies für eine nach Deutschland entsandte Betreuungskraft ausdrücklich bestätigt. Das Bundesarbeitsgericht
Geringe Deutschkenntnisse rechtfertigen selbstverständlich keinen geringeren gesetzlichen Mindestlohn.
Bei tatsächlich selbstständigen Betreuungskräften gilt das Mindestlohngesetz hingegen grundsätzlich nicht. Dort wird die Vergütung frei vereinbart. Voraussetzung ist allerdings, dass tatsächlich eine selbstständige Tätigkeit vorliegt.
Das kann der Fall sein.
Das Bundesarbeitsgericht hat ausdrücklich festgestellt, dass auch Bereitschaftsdienst vergütungspflichtige Arbeit sein kann.
Muss eine Arbeitnehmerin beispielsweise im Haushalt anwesend bleiben und kann während dieser Zeit nicht frei über ihre Zeit verfügen, kann es sich um vergütungspflichtige Bereitschaft handeln. Das Bundesarbeitsgericht
Gerade bei der sogenannten 24 Stunden Betreuung ist dieser Punkt besonders wichtig.
Der Begriff bedeutet nicht, dass eine einzige Person 24 Stunden täglich arbeiten darf oder soll.
Arbeitszeit, Bereitschaftszeit, Ruhezeiten und tatsächliche Freizeit müssen voneinander unterschieden werden.
Bei ungewöhnlich niedrigen Angeboten sollten Angehörige sehr genau nachfragen.
Bei einem Arbeitnehmermodell müssen aus dem Gesamtpreis unter anderem finanziert werden:
Deshalb sollte man sich nicht nur einen beworbenen „Eigenanteil“ ansehen.
Entscheidend ist der tatsächliche Gesamtpreis vor Abzug von Pflegegeld, Zuschüssen, steuerlichen Vorteilen oder sonstigen Leistungen.
Ein sehr niedriger Preis ist allein noch kein Beweis für eine rechtswidrige Beschäftigung. Er sollte aber Anlass sein, genau nachzufragen, wie die gesetzlichen Anforderungen und die Vergütung der Betreuungskraft finanziert werden.
Die A1-Bescheinigung weist bei grenzüberschreitender Erwerbstätigkeit innerhalb der EU bzw. in entsprechenden europäischen Konstellationen nach, welchem Sozialversicherungsrecht eine Person unterliegt.
Sie dient damit als Nachweis gegenüber Behörden, welcher Mitgliedstaat für die soziale Absicherung zuständig ist. DVKA
Auch selbstständig Tätige, die grenzüberschreitend in mehreren Mitgliedstaaten arbeiten, können eine A1-Bescheinigung benötigen. DVKA
Achten Sie darauf, dass die Bescheinigung zur tatsächlich eingesetzten Person und zum betreffenden Zeitraum bzw. Beschäftigungsmodell passt.
Bei vorübergehender grenzüberschreitender selbstständiger Tätigkeit gelten zudem zeitliche Voraussetzungen. Für bestimmte Konstellationen sieht das europäische Sozialversicherungsrecht grundsätzlich einen Zeitraum von bis zu 24 Monaten vor, wobei Ausnahmen möglich sind. DVKA
Eine Betreuungskraft lebt häufig über längere Zeit im Haushalt eines hilfebedürftigen Menschen.
Sie hat Zugang zu:
Deshalb halte ich ein aktuelles Führungszeugnis bzw. einen vergleichbaren Strafregisterauszug für sehr wichtig.
Bei ausländischen Betreuungskräften kann die Bezeichnung des entsprechenden Dokuments je nach Herkunftsland unterschiedlich sein.
Nein.
Ein Vertrag mit einer Vermittlungsagentur oder einem Betreuungsunternehmen bedeutet nicht automatisch, dass jedes Detail der Beschäftigung rechtlich korrekt gestaltet ist.
Welche Pflichten und Risiken Angehörige selbst treffen können, hängt vom jeweiligen Beschäftigungsmodell und vom konkreten Verstoß ab.
Besonders weitreichende Pflichten bestehen dann, wenn der Senior oder seine Angehörigen selbst Arbeitgeber der Betreuungskraft sind.
Aber auch bei Vermittlungs- und Entsendemodellen sollte man nicht ungeprüft darauf vertrauen, dass allein ein Vermittlungsvertrag sämtliche rechtlichen Fragen erledigt.
Fragen Sie deshalb immer:
Ein einzelnes Merkmal beweist noch keine illegale Beschäftigung.
Mehrere Warnzeichen zusammen sollten aber Anlass geben, genauer hinzusehen.
Dazu können beispielsweise gehören:
Ein seriöser Anbieter sollte erklären können, wie sein Modell funktioniert.
Eine Betreuungskraft erhält häufig sehr tiefe Einblicke in das Privatleben eines Seniors.
Sie erfährt möglicherweise:
Deshalb sollten Datenschutz und Vertraulichkeit von Beginn an klar geregelt sein.
Fotos, Video- oder Tonaufnahmen sollten nicht ohne entsprechende rechtliche Grundlage bzw. Zustimmung angefertigt oder weitergegeben werden.
Gerade bei einer Betreuung im eigenen Zuhause ist Vertrauen unverzichtbar.
Nein.
Der Begriff beschreibt in der Alltagssprache eine Betreuungsform, bei der eine Betreuungskraft im Haushalt lebt und die Versorgung über einen längeren Zeitraum begleitet.
Er bedeutet nicht, dass eine einzige Person 24 Stunden am Tag ohne Unterbrechung arbeiten darf oder dauerhaft ohne echte Freizeit verfügbar sein muss.
Bei Arbeitnehmern sind Arbeitszeit, Bereitschaft, Ruhezeiten und Freizeit rechtlich voneinander zu unterscheiden.
Auch aus menschlicher Sicht ist eine Betreuung nur dann dauerhaft tragfähig, wenn die eingesetzte Person ausreichend schlafen, sich erholen und freie Zeit haben kann.
Eine seriöse Betreuung zeichnet sich nicht durch den niedrigsten Preis aus.
Wichtiger sind:
Fragen Sie nach.
Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen.
Und geben Sie sich nicht mit Aussagen zufrieden, die Ihnen niemand erklären oder belegen kann.
Eine gute 24 Stunden Pflege und Betreuung basiert nicht auf möglichst billiger Arbeitskraft, sondern auf Rechtssicherheit, Verlässlichkeit, Würde und gegenseitigem Vertrauen.
Elke Hanak
Elkine-Seniorenbetreuung
Seit 25 Jahren in der häuslichen 24 Stunden Pflege in ganz Deutschland tätig
Rechtlicher Hinweis:
Die vorstehenden Informationen wurden nach bestem Wissen und auf Grundlage des derzeit bekannten Rechtsstands zusammengestellt. Gesetzliche Regelungen, Mindestlohnhöhen, sozialversicherungsrechtliche Vorgaben sowie aufenthalts- und arbeitsrechtliche Bestimmungen können sich ändern. Eine Gewähr für Vollständigkeit, Aktualität und Richtigkeit kann daher nicht übernommen werden. Die Informationen dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle Rechtsberatung.